HamkenshofBauernhofurlaub an der Nordsee
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lisa Schüler – im Folgenden auch „Vermieterin“
Dorfstraße 6
25881 Tating
0176-23525447
hamkenshof@web.de


1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den MieterInnen erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermieterin.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin

2. Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen über das Buchungsprogramm auf der Website. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der/die MieterIn erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Vermieterin einverstanden.

3. Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt auf das Konto der Vermieterin zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen.
Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert. Nach vorheriger Absprache sind Bargeldzahlungen vor Ort möglich. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarten bzw. Schecks werden nicht akzeptiert.

4. An-/Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Ein detaillierte Anreisebeschreibung wird den MieterInnen wenige Tage vor Anreise per E-Mail zugeschickt. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Die Vermieterin behält sich vor, eine verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.

5. Aufenthalt

5.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung der Vermieterin mitgeteilten GästInnen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
5.2 Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist die Vermieterin berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

6. Sachzustand

Die Ferienwohnung wird von der Vermieterin in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist dir Vermieterin hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der/ die MieterIn haftet für die von ihm/ ihr verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. 

Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen (mit Ausnahme der Betten zu Familienbetten) ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch die Vermieterin gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den/ die MieterIn bleiben in diesem Fall bei der Vermieterin.
Sollte der/ die MieterIn für eine eventuelle Schadensregulierung seine/ ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies der Vermieterin unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

7. Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur in bestimmten Ferienwohnungen und nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Bei Missachtung, oder dem Mitbringen von mehr Haustieren als bei Buchung angegeben, behält sich die Vermieterin das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters/ der Mieterin durchführen zu lassen.

8. Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der/ die MieterIn verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • bis 30 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei
  • 14–29 Tage vor dem Anreisetag 25 % des vereinbarten Mietpreises
  • 1–13 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 % des vereinbarten Mietpreises


9. Rücktritt durch die Vermieterin

Die Vermieterin behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

10. Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast/ von der Gästin eingebrachte Sachen haftet die Vermieterin nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

11. WLAN-Nutzung

11.1 Die Vermieterin unterhält in ihren Ferienobjekten einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der/ die MieterIn bei Anreise. Die Vermieterin gestattet dem/ der MieterIn für die Dauer des Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.

11.2 Sollte die Vermieterin Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den/ die MieterIn erlangen, wird die Mitnutzung umgehend beendet und die Behörden über den Missbrauch informiert.

11.3 Die Vermieterin haftet dem/ der MieterIn gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Die Vermieterin ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters/ der Mieterin jederzeit einzuschränken.

11.4 Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. De/ die MieterIn hat eigenständig für die Sicherheit seiner/ ihrer Daten zu sorgen.

11.5 Werden durch den/die MieterIn über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er/ sie hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

12. Schriftform

Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Tating, den 16.02.2024

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